In allen entsprechend EN 13501-2 klassifizierten
- Wänden (Mauerwerk | Beton | Porenbeton | Leichtbauwänden mit Stahl- oder Holzständern, Dicke ≥ 100 mm), max. Schottgröße H = 100 cm, B = 60 cm oder H = 60 cm, B = 100 cm
Kombiabschottung
Kombiabschottung aus Mineralfaserplatten (1x 60 mm) mit ablativer Brandschutzbeschichtung
In allen entsprechend EN 13501-2 klassifizierten
Die Bauteilöffnung ist mit einer 60 mm dicken FLAMRO BS 60/2 Platte zu verschließen. Diese muss stramm sitzend mit FLAMRO BMS in die Öffnung eingeklebt werden. Fugen zwischen Platten und der Bauteillaibung, Fugen zwischen Schnittflachen von Passstücken sowie Fugen zwischen Platten und Kabeln sind ebenfalls mit FLAMRO BMS zu bestreichen und somit abzudichten.
Kabel- und Kabeltragekonstruktionen, Elektroinstallationsrohre und Streckenisolierungen müssen auf beiden Seiten der Abschottung mit FLAMRO BMA auf einer Länge von 25 cm und in einer Dicke von ca. 2 mm beschichtet werden.
Bei Verwendung in Deutschland muss die Kombiabschottung von der Montagefirma mit einem Schild dauerhaft gekennzeichnet werden, das jeweils neben der Abschottung am Bauteil zu befestigen ist. Die CE-Kennzeichnungsschilder sind bei FLAMRO Brandschutz-Systeme GmbH erhältlich.
Einbaudaten | Wand massiv / Leichte Trennwand |
Wandstärke | mind. 100 mm / mind. 100 mm |
Max. Schottgröße | 1000 x 600 mm / 1000 x 600 mm |
Dicke Schottung | 60 mm / 60 mm |
Arbeitsräume | Abstand zwischen einzelnen Kabellagen ≥ 50 mm sowie zwischen oberster Kabellage und Bauteillaibung ≥ 50 mm, Abstand seitlich, nebeneinander und unten ≥ 0 mm. Abstand zwischen einzelnen brennbaren Rohren ≥ 80 mm, sowie zwischen oberster Rohrlage und Bauteillaibung ≥ 50 mm, Abstand seitlich an der Wand und unten ≥ 30 mm. Abstand zwischen einzelnen nicht brennbaren Rohren mit ProRox PS 960 ≥ 0 mm sowie zwischenoberster Rohrlage und Bauteillaibung ≥ 100 mm, seitlich an der Wand und unten ≥ 0 mm. Abstand zwischen einzelnen nicht brennbaren Rohren mit AF/Armaflex ≥ 0 mm sowie zwischenoberster Rohrlage und Bauteillaibung ≥ 100 mm, seitlich an der Wand und unten ≥ 0 mm. Abstand zwischen einzelnen Hohlleiterkabeln ≥ 0 mm sowie zwischenoberstem Hohlleiter und Bauteillaibung ≥ 100 mm, seitlich an der Wand und unten ≥ 0 mm. Abstand Streckenisolierung zur Bauteillaibung ≥ 0 mm. |
Beschichtungslänge | beidseitig 25 cm |